Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag am Donnerstag die Änderung des Grundgesetzes zur Jobcenter-Reform.
In namentlicher Abstimmung votierten von den 622 stimmberechtigten Abgeordneten 515 für eine Änderung, 71 Parlamentarier stimmten dagegen.
Mit diesem Beschluss bleibt die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert, da diese Form der Mischverwaltung nunmehr auf rechtlich einwandfreier Basis erfolge.
Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.
Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/762 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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