Sie wurden versklavt, misshandelt und zu Tausenden getötet: Jesidinnen und Jesiden. Deutschland sieht sich in besonderer Verantwortung für die Gemeinschaft. Die Aufarbeitung der Taten soll weitergehen, der Bundestag erkennt die Verbrechen nun als Völkermord an.
Wenige Jahre nach den Massakern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an den Jesidinnen und Jesiden hat der Bundestag die Verbrechen als Völkermord anerkannt. Ein entsprechender Antrag der Ampel-Koalition und der oppositionellen Unionsfraktion wurde am Donnerstag in Berlin einstimmig angenommen. Mehr als 5.000 Angehörige der jesidischen Religionsgemeinschaft waren im Jahr 2014 vom IS ermordet worden. Die Terrormiliz zielte auf die Vernichtung der vor allem in der nordirakischen Sindschar-Region lebenden Minderheit ab. Zehntausende Menschen wurden getötet, verschleppt, versklavt und misshandelt.
"Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der durch den IS begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit", so der Beschluss des Bundestags. "Es muss zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Deutschlands werden, die Aufmerksamkeit für und das Erinnern an den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden im öffentlichen Bewusstsein zu schaffen." Die Aufarbeitung müsse weiter unterstützt werden.
Wie der Bundestag weiter feststellte, lebt in Deutschland die größte jesidische Diaspora weltweit. "Wichtig ist ihr Leben in Selbstbestimmung." Die Diaspora sei Teil der deutschen Gesellschaft. Der Bundestag werde sich mit Nachdruck für den Schutz jesidischen Lebens in Deutschland einsetzen.
Das Parlament bekannte sich auch dazu, dass die Täterinnen und Täter weiter nach dem Völkerstrafgesetzbuch verfolgt werden. Eine Verantwortung dafür leite sich auch aus der Tatsache ab, dass seit 2012 mehr als 1.050 Deutsche in die vom IS besetzten Gebiete gereist seien, um für die Terrororganisation zu kämpfen. Weltweit Aufmerksamkeit hätten bereits Urteile gegen Täter nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch erlangt, wie im November 2021 in Frankfurt am Main oder im Juli 2022 in Hamburg. Am Dienstag verwarf der Bundesgerichtshof die Revision eines ehemaligen IS-Kämpfers gegen seine Verurteilung wegen unter anderem wegen Völkermords zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Baerbock: "Warum haben wir nicht gehandelt?"
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) sagte mit Blick auf die Massaker, auch künftig müsse man sich der Frage stellen: "Warum haben wir nicht gehandelt?" So sei es damals über verschickte GPS-Daten bekannt geworden, als Tausende von Frauen in einer Schule von ihren Peinigern eingepfercht worden seien. "Haben wir nicht gehandelt aufgrund der Herkunft der Opfer oder des Geschlechts der Opfer?" Sie könne diese Frage nicht beantworten, sagte Baerbock.
Umso wichtiger sei es, dass nach noch Vermissten gesucht werde und dass die Verbrechen weiter aufgeklärt würden, sagte Baerbock. "Als Gesellschaft ist es für uns Auftrag (...), dafür zu sorgen, dass wir nicht nur anerkennen, sondern dass wir Gerechtigkeit für die Opfer schaffen." So sei es nach den vorliegenden Urteilen wichtig, dass die Taten weiter vom Internationalen Strafgerichtshof aufgearbeitet würden. "Wir können dafür sorgen, dass die Opfer Gerechtigkeit erhalten, damit der Völkermord nicht vererbt wird."
Gelobt wurde in der Debatte mehrfach eine Initiative Baden-Württembergs, nach der 1.100 schutzbedürftige jesidische Frauen und Kindern in einem Sonderkontingent aufgenommen wurden. Auch psychologische und medizinische Begleitung wurde ermöglicht.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Bundestag zu Gräueltaten des IS: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50822 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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