Die Bundesregierung will stärker gegen Zwangsheirat und Scheinehen vorgehen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett, dass unfreiwillige Eheschließungen ein eigener Straftatbestand werden sollen, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann.
Bisher können Zwangsehen nur als schwere Nötigung verfolgt werden.
Die Regierung will auch Eheschließungen, die der Erschleichung eines Aufenthaltsrechts dienen, erschweren. Das Recht, in Deutschland zu bleiben, gibt es für ausländische Ehepartner künftig erst nach drei statt bisher zwei Jahren.
Bundesregierung: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1809 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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