Bundesrat fasst mehrere Beschlüsse: Bun­des­wehr-Son­der­ver­mögen rückt näher

08.04.2022

Der Bundesrat hat bisher keine Einwände gegen das von der Bundesregierung geplante Sondervermögen für die Bundeswehr. Zudem hat er sich unter anderem mit der Kontrolle von Messengerdiensten befasst.

Der Bundesrat hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen das geplante Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr und verzichtet dementsprechend auf den Beschluss einer eigenen Stellungnahme zu den Regierungsplänen für eine damit zusammenhängende Änderung des Grundgesetzes. Diese Änderung ist Voraussetzung für das angekündigte Sondervermögen. Der entsprechende Änderungsentwurf muss nun jeweils mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

In einer Stellungnahme sicherten die Länder der Bundesregierung volle Unterstützung für eine Verbesserung der Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung zu. Sie forderten aber mittelfristig eine grundlegende Reform des Beschaffungswesens.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte mit Blick auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), wer von einer "Zeitenwende" spreche, müsse auch Antworten finden, die über das Klein-Klein bisheriger Diskussionen hinausgingen. Beim geplanten Sondervermögen für die Bundeswehr sei das der Fall. Der bayerische Minister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU), forderte eine genauere Zweckbestimmung der Milliardensummen. Diese sollten etwa nicht für Pensionslasten oder die Verwaltung verwendet werden, sondern nur für die Ausstattung der Bundeswehr. Besorgt zeigte sich Herrmann darüber, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren gar unterfinanziert werden könnte.

Was sonst noch beschlossen wurde

Auch hat sich der Bundesrat mit Messengerdiensten befasst und fordert von der Bundesregierung ein entschlosseneres Vorgehen gegen Hass und Gewaltaufrufe in Diensten wie "Telegram". Ein entsprechender Antrag der sächsischen Landesregierung wurde durch den Bundesrat bestätigt, wie die Staatskanzlei in Dresden mitteilte.

"Die breite Unterstützung der Bundesländer für unsere sächsische Initiative zeigt den großen Bedarf für praktikable Lösungen im Umgang mit strafbaren Inhalten in diesen Diensten", sagte der sächsische Medienminister Oliver Schenk (CDU). Es sei ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung schon zum Teil tätig geworden sei. "Ich hoffe, dass sie den Empfehlungen der Länder aus dem Entschließungsantrag folgt, etwa bei der Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes für diese multifunktionale Messengerdienste", sagte Schenk.

Multifunktionale Messengerdienste sind Anbieter, die neben dem individuellen Nachrichtenaustausch auch Kommunikation über offene Kanäle und sehr große offene Gruppen von teils mehr als 10.000 Mitgliedern ermöglichen. Deren Betreiber sollen nach dem Willen der sächsischen Regierung denselben rechtlichen Pflichten unterliegen wie andere Plattformanbieter. Diese sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen und den Zugang zu ihnen zu sperren.

Heizkostenzuschuss und Vorkaufsrecht

Wegen der hohen Energiepreise werden mehrere Millionen Menschen in Deutschland einen einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten. Das entsprechende Gesetz war bereits vom Bundestag beschlossen worden und passierte nun auch den Bundesrat. Die Höhe des Heizkostenzuschusses bemisst sich nach der Haushaltsgröße und beträgt mehrere hundert Euro. Wegen den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wurde der bereits geplante Zuschuss noch erhöht.

Im Bemühen um eine neue Regelung zur Ausübung von Vorkaufsrechten für Wohnhäuser hat Berlin einen Etappensieg erreicht. Wie die Senatskanzlei mitteilte, beschloss der Bundesrat einen von Berlin und Hamburg eingebrachten Entschließungsantrag, mit welchem die Bundesregierung aufgefordert werde, eine rechtssichere Regelung zu schaffen, damit Kommunen das Vorkaufsrecht zum Schutz der Wohnbevölkerung ausüben können. In Berlin wurde das jahrelang in sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der dortigen sozialen Mischung praktiziert.

Im November 2021 "kippte" das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) diese Praxis allerdings teilweise. Zur Begründung hieß es damals: Ein solches Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte. Das BVerwG gab damit einer klagenden Immobiliengesellschaft recht.

Berlin berief sich bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts auf das bundesweit geltende Baugesetzbuch. Seit dem Urteil fordert der rot-grün-rote Senat vom Bund, diese Rechtsgrundlage so umzugestalten, dass die Praxis wieder möglich ist. Darauf zielte auch die Bundesratsinitiative.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrat fasst mehrere Beschlüsse: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48106 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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