Der Bundesrat hat am Freitag über mehrere Gesetzesvorhaben der Bundesregierung abgestimmt. Darunter ein Prestigeprojekt, ein mühsam erarbeiteter Kompromiss und eine schnelle Finanzspritze.
An diesem Freitag hat der Bundesrat einige prominente Gesetzgebungsprojekte der Bundesregierung gebilligt. Darunter: der Familiennachzug für Flüchtlinge, die Musterfeststellungsklage und die erhöhte Parteienfinanzierung. Außerdem gibt es mehr Geld für Bildung.
Unter den mehreren Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die am Freitag den Bundesrat passierten, war ein Prestigeprojekt des seit Jahren SPD-geführten Justizministeriums. Amtsvorgänger Heiko Maas hob sie aus der Taufe, Katarina Barley durfte sie nun finalisieren: Die Musterfeststellungsklage. Mit ihr sollen Verbraucher künftig einfacher ihre Ansprüche gegen Großkonzerne durchsetzen können. Als Blaupause diente der VW-Skandal wegen manipulierter Diesel-Fahrzeuge.
Das am 14. Juni im Bundestag beschlossene Gesetz soll am 1. November diesen Jahres in Kraft treten, um einer Verjährung von Verbraucheransprüchen gegen VW zuvor zu kommen. Zwischenzeitlich hatte die Bundesregierung nach einiger Kritik noch nachbessern müssen.
1.000 Angehörige pro Monat dürfen nachkommen
Im Weiteren beschloss man auch den "neuen" Familiennachzug. Danach ist vorgesehen, dass in Deutschland lebende Flüchtlinge, die subsidiär schutzberechtigt sind, Angehörige nachholen können - allerdings nur in einem begrenzten Kontingent von 1.000 Menschen pro Monat. Der Nachzug soll nur "aus humanitären Gründen" erfolgen, wie es in der Mitteilung des Bundesrates heißt.
Es wird mit der Regelung folglich kein Rechtsanspruch begründet. Ausnahmen sind zudem vorgesehen, u. a. dürfen Gefährder niemanden nachholen, ebenso Menschen, die "zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen".
15 Prozent mehr Geld für Parteien
Ebenfalls grünes Licht bekam am Freitag die erhöhte Parteienfinanzierung ab 2019. Dabei ist vorgesehen, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien ab dem kommenden Jahr 15 Prozent mehr Staatsgelder zur Deckung ihres Bedarfs erhalten. Die Gesamtsumme steigt damit von165 Millionen auf 190 Millionen pro Jahr.
Kürzlich im Bundestag beschlossen hatte die Neuregelung erhebliche Kritik auf sich gezogen, u. a. weil die Bundesregierung nicht ausreichend dargelegt habe, warum die Parteien so viel mehr Geld bräuchten. Union und SPD hatten den Bedarf mit gestiegenen Kosten bspw. für Datensicherheit und ihre Präsenz in sozialen Medien begründet.
Die Opposition im Bundestag hat diese Woche eine Klage vor dem BVerfG angekündigt.
mam/LTO-Redaktion
Bundesrat billigt Gesetzespakete: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29617 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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