Nach einer Mitteilung des Bundeskartellamts will Amazon seinen Händlern in Zukunft keine Bestpreisklauseln mehr aufzwingen. Das habe das Unternehmen der Bonner Behörde mitgeteilt. Das Amt prüft, ob die Klauseln gegen Kartellverbote verstoßen.
Amazon beabsichtig, seine Bestpreis- und Paritätsklauseln nicht weiter durchzusetzen. Dies soll das Unternehmen dem Bundeskartellamt mitgeteilt haben. Die Klauseln zwingen die Händler, im Amazon Marketplace den jeweils günstigsten Preis anzubieten. Das Bundeskartellamt sieht darin einen Verstoß gegen das europäische und deutsche Kartellverbot.
Für einen Teil der Händler seien die Allgemeinen Geschäftsbedigungen bereits entsprechend geändert worden, gibt das Bundeskartellamt die Mitteilung von Amazon weiter. Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, betonte, dass seitens Amazon eine endgültige Distanzierung von der Preisparität stattfinden müsse und auch keine Wiederholungsgefahr bestehen dürfe. Erst dann könne man das Prüfungsverfahren für erledigt erklären.
una/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9453 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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