Teure Abmahnungen: Kabinett beschließt Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke

13.03.2013

Die Bundesregierung will gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Internet und per Telefon vorgehen. Ein beschlossenes Gesetzespaket sieht eine Deckelung der Abmahngebühren für Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Daneben sollen künftig verschärfte Regeln für Gewinnspielverträge und Inkoassounternehmen gelten.

Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmepaket zum Schutz von Verbrauchern auf den Weg gebracht. Es soll sich gegen unseriöse Geschäftspraktiken von sogenannten "Abmahn-Anwälten", Inkassounternehmen und Gewinnspiel-Anbietern richten.

So will die Bundesregierung verhindern, dass Kanzleien Geschäfte mit überzogenen Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet machen. Das erläuterte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Internetnutzer auf 155,30 Euro gedeckelt werden.

Der im Wettbewerbsrecht geltende "fliegende Gerichtsstand" soll bei Verletzungen im Internet nur noch in Ausnahmefällen gelten. Es müsse grundsätzlich verhindert werden, dass sich der Kläger das für ihn vermeintlich günstigere Gericht aussuchen kann.

Gewinnspielverträge nur noch in Textform

Gewinnspiele sollen in Zukunft nicht mehr per Telefon vereinbart werden können. Dies müsse nun in Textform geschehen, da Verbraucher dabei oft langfristige Verpflichtungen eingingen. Zusätzlich will das Kabinett die Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe auf bis zu 300.000 Euro erhöhen. Bisher lag die Grenze bei 50.000 Euro.

Für das Inkassowesen fordert die Bundesregierung mehr Transparenz. Aus der Rechnung müsse künftig der Auftraggeber und die Forderung klar hervorgehen. Verbraucher sollen außerdem vor hohen Inkassokosten geschützt werden.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Teure Abmahnungen: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8316 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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