Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vom BMJV zur Änderung des VStGB beschlossen. Wer einen Angriffskrieg tatsächlich durchführt, dem droht nun Strafverfolgung. Kleinere Grenzscharmützel bleiben aber straflos.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches beschlossen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen § 13 in das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Durch die Neuregelung wird neben der bislang strafbaren Vorbereitung erstmals auch die tatsächliche Durchführung eines Angriffskrieges im deutschen Recht unter Strafe gestellt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Der Täterkreis soll zum Schutz von "einfachen" Soldaten auf Führungspersonen – in der Regel politische Machthaber – beschränkt werden. Geringfügige Völkerrechtsverletzungen wie etwa kleinere Grenzscharmützel werden ausgeklammert. Die deutschen Strafverfolger sind nur dann zuständig, wenn die Tat einen eindeutigen Bezug zu Deutschland hat.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz von Kampala im Jahr 2010, die den Begriff des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges ("Verbrechen der Aggression") definieren. Die Beschlüsse von Kampala ergänzen die Verfahrensordnung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH). Dadurch kann der IStGH ab dem 1. Januar 2017 völkerrechtswidrige Angriffskriege bestrafen. Das "Verbrechen der Aggression" war schon in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg als schwerstes internationales Verbrechen angesehen worden.
Aua historischen Gründen trage man eine besondere Verantwortung dafür, dass nie wieder Krieg von Deutschland ausgehen darf, erklärt Maas. "Leider haben der Gesetzentwurf und die Beschlüsse von Kampala angesichts der vielen Kriegsschauplätze in der Welt eine große aktuelle Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass die wirklich Verantwortlichen nun umfassend für die Vorbereitung und Durchführung von Kriegen bestraft werden können."
acr/LTO-Redaktion
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18882 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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