Juristenauswahlverfahren im BMI: SPD-Fraktion interessiert sich für angebliche Unregelmäßigkeiten

28.05.2013

Für das Juristenauswahlverfahren im Bundesinnenministerium interessiert sich die SPD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage bezieht sie sich auf Medienberichte, wonach es in einem Auswahlverfahren des BMI zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, in deren Folge nicht die fachliche Eignung der Bewerber ausschlaggebend für Stellenbesetzungen gewesen sei.

Ausschlaggebend für die mediale Berichterstattung war ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin, in dem die Schwerbehindertenvertreterin des Bundesinnenministeriums (BMI) gegen den Personalrat des eigenen Hauses klagte. Es ging um Rechte der Behindertenvertreterin und das Gericht gab ihr Recht (Urt. v. 24.04.2013, Az.: 56BVGa4630/13).

Nun möchte die SPD- Fraktion mittels einer kleinen Anfrage Details zu dem genannten Auswahlverfahren erhalten. Sie beruft sich dabei auf einen Bericht der Zeitung Die Welt vom 7. Mai 2013 ("Personalpolitik nach Parteibuch bei Friedrich – Eine erfolgreiche Arbeitsgerichts-Klage offenbart die zweifelhafte Einstellungspraxis im unionsgeführten Innenministerium"), wonach es bei dem Juristenauswahlverfahren im BMI zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll, welche Zweifel an einer Personalauswahl gemäß Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes nach der "Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung" der Bewerberinnen und Bewerber begründen.

Wie die Online-Ausgabe der "Welt" berichtet, hatte das Ministerium einen externen Dienstleister damit beauftragt, 470 Volljuristen aus einem Kreis von insgesamt 670 Bewerbern für die insgesamt 24 zu besetzenden Stellen nach einem vom Bundesverwaltungsamt (BVA) vorgegeben Ranking auszuwählen. Daraufhin lud das BMI auch tatsächlich 80 Bewerber für die weitere Auswahl in ein Assessmentcenter ein. Es waren allerdings zum großen Teil andere als die vom BVA mit der höchsten Punktzahl – sprich der besten Qualifikation – herausgefilterten.

Unabhängig von den vergebenen Punktzahlen seien Kandidaten mit CDU- und CSU-Parteibuch sowie Bewerber mit Verbindungen zur unionsnahen Konrad-Adenauer-Stiftung vorrangig auf die Einladungsliste für das Assessmentcenter gesetzt worden. Das BMI bestreite die Vorwürfe, die Behauptung sei falsch. Das Ministerium halte sich strikt an den Grundsatz, dass schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, so eine Erklärung des BMI auf Anfrage der "WELT".

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Juristenauswahlverfahren im BMI: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8816 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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