Voßhoff jetzt weisungsfrei: Bundesdatenschutzbeauftragte künftig unabhängig vom Innenressort

06.02.2015

Das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten steht nicht mehr unter Dienst- und Rechtsaufsicht. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Gesetzesänderung, wonach das Amt in Zukunft eigenständig und weisungsfrei agieren soll. Es hat dann den Status einer obersten Bundesbehörde.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) arbeitet künftig unabhängig vom Bundesinnenministerium. Dies soll mehr Unabhängigkeit ermöglichen. Bislang ist das Amt an das Innenressort angebunden, das Ministerium hat die Dienstaufsicht über die Behörde und die Bundesregierung die Rechtsaufsicht. Dies entfällt in Zukunft, wie sich nicht zuletzt Voßhoff selbst gewünscht hatte. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Durch die Gesetzesänderung bekommt Voßhoffs Amt den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde - wie etwa der Bundesrechnungshof, der eine selbstständige externe Finanzkontrolle des Bundes betreibt. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Die obersten EU-Richter hatten mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert.

Voßhoff wie auch die Opposition hatten eine noch weitergehende Stärkung des Amts verlangt: unter anderem durch mehr Personal und Sanktionsmöglichkeiten. Sie konnten sich damit jedoch nicht durchsetzen.

dpa/acr/Redaktion

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Voßhoff jetzt weisungsfrei: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14617 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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