Bundesamt für Verfassungsschutz: Iden­ti­täre Bewe­gung ist rechts­ex­t­re­mis­tisch

11.07.2019

Die Verfassungsschützer haben die Identitäre Bewegung als eindeutig rechtsextremistisch eingestuft. Sie dürfen damit ab sofort ihr gesamtes Arsenal an nachrichtendienstlichen Beobachtungsmaßnahmen ausschöpfen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Identitäre Bewegung (IB) nach jahrelanger Prüfung als rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt eingestuft. Das bedeutet, dass der deutsche Ableger der ursprünglich in Frankreich gegründeten Bewegung ab sofort mit dem kompletten Instrumentarium an nachrichtendienstlichen Mitteln der Informationsbeschaffung beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und der Einsatz von V-Leuten.

"Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln", sagte der Präsident des BfV, Thomas Haldenwang. Der Inlandsgeheimdienst stellte fest, dass die Positionen der IB letztlich darauf abzielten, "Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren". Für die IB könnten "Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen" niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Eine solche Auffassung sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Der Verfassungsschutz hatte die IB vor drei Jahren als "Verdachtsfall" eingestuft. Nach Angaben der Behörde beruhte diese Entscheidung "insbesondere auf dem rechtsextremistischen Hintergrund" einiger Aktivisten sowie auf ihrer "Anti-Asyl-Agitation im Zusammenhang mit der Migrationsbewegung". Seither hat die europäisch vernetzte Bewegung mit mehreren öffentlichen Aktionen versucht, Anhänger für ihre Theorie vom angeblich politisch gewollten "Großen Austausch" der einheimischen Bevölkerung gegen vorwiegend muslimische Migranten zu gewinnen. "Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar ihre Menschenwürde an sich infrage", sagte Haldenwang.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesamt für Verfassungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36433 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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