Der Bund muss den Ländern rund 284 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2012 zurückzahlen. Die Verrechnung nicht abgerufener Gelder sei für 2012 noch nicht möglich gewesen, entschied das BSG in Kassel am Dienstag. Geklagt hatten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg. Von dem Urteil sollen auch die anderen Bundesländer profitieren, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums zu.
Der Bund hatte mit den einzelnen Ländern für das Jahr 2012 eine Pauschale für das Teilhabepaket vereinbart, mit dem Kinder armer Familien bei Klassenfahrten, Mitgliedschaften im Sportverein oder Mittagessen unterstützt werden sollten. Da aber bei den Kommunen weniger Geld abgerufen wurde als erwartet, verrechnete der Bund die überschüssigen Beträge mit anderen Zahlungen - insgesamt rund 284 Millionen Euro. Dem Bund stehe aber kein Erstattungsanspruch zu, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Die Zahlung sei unabhängig gewesen von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Urt. v. 10.03.2015, Az. B 1 AS 1/14 KL).
Nordrhein-Westfalen erhält nun knapp 70 Millionen Euro, Niedersachsen rund 21 Millionen Euro und Brandenburg etwa 14 Millionen Euro. Ein Sprecher des Bundessozialministeriums kündigte an, dass in dem Fall auch den anderen betroffenen Ländern das Geld zurückgezahlt werde.
"Wir werden es an die Kommunen weitergeben", betonte NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) in Kassel. Das überschüssige Geld sei in NRW beispielsweise für Schulsozialarbeiter speziell für das Bildungspaket verwendet worden.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BSG zu nicht abgerufenen Geldern: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14903 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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