BSG weist Forderung von Kassenärzten zurück: Keine höhere Vergütung in Sachsen-Anhalt

14.08.2014

Sachsen-Anhalts niedergelassene Ärzte können nicht mit einem deutlichen Einkommensplus rechnen. Die Ärzte hatten wegen der häufigeren Erkrankung der im Schnitt auch älteren Menschen in Sachsen-Anhalt einen größeren Anteil am bundesweiten Budget gefordert - und es vom Landesschiedsamt auch zugesprochen bekommen. Das Plus sei allerdings unzulässigerweise unabhängig vom Wert des Vorjahres erhöht worden, entschied das BSG am Mittwoch.

Die Bundesrichter stellten klar, dass die jährliche Steigerung der Vergütung nicht unabhängig vom Vorjahr festgesetzt werden darf. Das dürfe auch nicht mit der Begründung geschehen, dass die Vergütung in den Vorjahren im Vergleich zu anderen Regionen zu gering ausgefallen sei, wenn man die Erkrankungshäufigkeit betrachte (Urt. v. 13.08.2014, Az. B 6 KA 6/14 R). Das Landesschiedsamt müsse nun die Steigerung für 2013 neu berechnen, auf der Grundlage des Jahres 2012.

Das Bundessozialgericht (BSG) teilte mit, dass es auch in anderen Regionen Forderungen nach höheren Vergütungen für Ärzte gibt, etwa in Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe. Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt bedeutet die Entscheidung einen Rückschlag auch für andere Bundesländer, in denen die Erkrankungshäufigkeit überdurchschnittlich sei.

Das BSG schloss sich damit einer Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) von Sachsen-Anhalt von November 2013 an.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BSG weist Forderung von Kassenärzten zurück: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12891 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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