BSG zu Hartz IV für EU-Ausländer: Vorlage an den EuGH

12.12.2013

Sollen arbeitslose EU-Ausländer Hartz IV bekommen? In den vergangenen Monaten hatte es dazu unterschiedliche Urteile von Landessozialgerichten gegeben. Nun musste das BSG in einem Fall aus Berlin entscheiden. Der Senat setzte das Verfahren aus und legte die Sache dem EuGH vor.

Das Bundessozialgericht (BSG) geht davon aus, dass die Klägerin seit Mai 2012 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II nicht auf das Europäische Fürsorgeabkommen stützen konnte, weil die Bundesregierung Ende 2011 wirksam einen Vorbehalt zu diesem Abkommen erklärt hatte. Ob die Frau stattdessen einen Anspruch direkt aus dem nationalen Recht habe, hänge davon ab, ob die Ausschlussklausel in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II wirksam ist oder gegen Unionsrecht verstößt. Dies müsse jedoch der Europäische Gerichtshof klären (Beschl. v. 12.12.2013, Az. B 4 AS 9/13 R).

Die Ausschlussklausel im SGB II verweigert EU-Ausländern im Gegensatz zu Deutschen Sozialleistungen für die Dauer der Arbeitssuche uneingeschränkt. Darin könnte ein Wertungswiderspruch zu dem Gleichbehandlungsgebot der Wanderarbeitnehmerverordnung liegen.

Sozialrichter sind sich uneins

Geklagt hatte eine Schwedin, die ursprünglich aus Bosnien stammt. Ihre Kinder wurden in Deutschland geboren, wo sie mit diesen seit 2010 wieder lebt. Die Frau sowie ihre Tochter waren seitdem kurzfristigen Beschäftigungen von weniger als einem Jahr nachgegangen. Seit Mai 2011 sind sie arbeitslos und erhielten zunächst Sozialhilfe.

Den positiven Bescheid hob das Jobcenter Berlin-Neukölln allerdings für den Mai 2012 wieder auf unter Hinweis auf den Vorbehalt, den die Bundesregierung Ende 2011 zum Europäischen Fürsorgeabkommen erklärt hatte.

In den vergangenen Monaten hatte es unterschiedliche Urteile von den Landessozialgerichten (LSG) zu ähnlich gelagerten Fällen gegeben. Während das LSG NRW und das LSG Bayern dazu tendierten, den Ausschluss von EU-Ausländern von Hartz-IV-Leistungen für unionsrechtswidrig zu erklären, fällte das LSG Niedersachsen ein gegenteiliges Urteil.

cko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BSG zu Hartz IV für EU-Ausländer: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10341 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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