Die Stadt Müllheim muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin 50.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil sie schlechter bezahlt wurde als männliche Kollegen. Das hat das VG Freiburg entschieden.
Die Stadt Müllheim muss Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro an eine ehemalige Bürgermeisterin leisten, weil sie schlechter besoldet wurde als ihre männlichen Kollegen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg (Urt. v. 3. März 2023, Az. 5 K 664/21). Auch das zukünftige Altersgeld von der ehemaligen Bürgermeistern muss einer höheren Besoldungsstufe entsprechend angepasst werden.
Astrid Siemens-Knoblich (parteilos) hatte im März 2021 eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Müllheim auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erhoben. Die frühere Bürgermeisterin machte geltend, sie sei während ihrer Amtszeit von 2012 bis 2020 in einer zu niedrigen Besoldungsgruppe eingestuft worden. Sowohl ihr männlicher Vorgänger als auch ihr männlicher Nachfolger hätten Bezüge nach einer höheren Besoldungsgruppe erhalten.
Das Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes sieht vor, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit 15.000 bis 20.000 Einwohnern in zwei Besoldungsgruppen eingestuft werden können: Entweder in die niedrigere Gruppe B3 oder in die höhere B4. Über die Einstufung entscheidet der Gemeinderat.
Benachteiligung wegen des Geschlechts
Die unterschiedliche Einstufung zuungunsten der früheren Bürgermeisterin wertete das Gericht als Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, teilte die Stadt Müllheim am Montag mit. Nach § 22 AGG kommt es zu einer Beweislastumkehr, wenn Indizien eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen. In dem Merkmalskatalog des § 1 AGG ist auch das Geschlecht aufgeführt.
Die Stadt müsse daher beweisen, dass die Entscheidung über die Besoldungsgruppe nicht aufgrund des Geschlechtes getroffen wurde, teilte der Bürgermeister Martin Löffler (SPD) am Montag mit. Die Stadtverwaltung sei der Überzeugung, dass die Entscheidung nicht aus Gründen der Geschlechterdiskriminierung getroffen wurden sei. Es werde daher geprüft, ob die Entscheidung angefochten wird.
Im vergangenen Jahr hat es laut Siemens-Knoblich Vergleichsgespräche mit der Stadt gegeben. Diese seien aber unbefriedigend verlaufen.
dpa/bit/LTO-Redaktion
VG Freiburg spricht 50.000 Euro Schadensersatz zu: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51240 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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