Verbot des Vertriebes anonymer Prepaid-Handykarten: Pirat Breyer reicht Beschwerde beim EGMR ein

15.08.2012

Patrick Breyer, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein, hat Beschwerde gegen das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten in Straßburg eingereicht. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Partei vom Mittwoch hervor.

Hintergrund der Beschwerde ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), welches das Recht auf anonyme Kommunikation und einen anonymen Internetzugang nicht anerkannt hat (Beschl. v. 24.01.2012, Az. 1 BvR 1299/05). Diese Frage soll nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklärt werden.

"Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist", begründet Patrick Breyer die Beschwerde. Anonymität sei unter anderem essenziell für Presseinformanten, die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, den Austausch von Geschäftsgeheimnissen, die Koordinierung politischer Proteste sowie die psychologische, medizinische und juristische Beratung.

"Zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten", erklärt der Jurist Jonas Breyer. "Weil Prepaidkarten in Deutschland legal auf Fantasie-Namen registriert, weitergegeben oder aus dem Ausland eingeführt werden können, führen die Identifizierungsdaten nach Angaben von Strafverfolgern ohnehin 'in aller Regel nicht weiter'."

Piratenpartei/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verbot des Vertriebes anonymer Prepaid-Handykarten: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6839 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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