BMWi: Studie über Warn­hin­weis­mo­delle an Kölner For­schungs­s­telle für Medi­en­recht ver­geben

05.08.2011

Auf der Suche nach einer Lösung für Urheberrechtsverletzungen im Internet orientiert das BMWi sich jetzt an den Versuchen der Nachbarstaaten, Urheberrechtssündern Warnhinweise zu senden. Eine neue Studie soll verschiedene Modelle überprüfen und die Grundlage für ein Gesetz liefern.

Die Warnhinweise sollen Internetnutzern zugesendet werden, wenn sie Urheberrechte verletzen. Sie würden auf ihre Verstöße konkret aufmerksam gemacht, das Prinzip ist auf Abschreckung und Aufdeckung der Anonymität des Internets gerichtet. Nötig ist dafür, dass Internet-Provider und Rechteinhaber miteinander kooperieren.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) ausgeschriebene Studie soll Ende des Jahres fertig gestellt werden.

Die nun beauftragte Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln soll der Verzahnung der medienrechtlichen Forschung insbesondere mit den in der Region ansässigen Medienunternehmen dienen. Die Forschungsstelle unter der Leitung von Prof. Dr. iur. habil. Rolf Schwartmann wurde bereits im Jahr 2009 von der Landesregierung NRW mit der Erstellung eines Gutachtens über das Medienkonzentrationsrecht beauftragt.

Laut homepage der Forschungsstelle setzen sich die Lehrenden wie auch die Beiratsmitglieder zusammen aus Mitgliedern von Inhalteanbietern, Telekommunikationsunternehmen, Internetprovidern und der Medienaufsicht.

Dennoch kritisiert "Die Linke" die Vergabe der Studie an die Forschungsstelle. Die Tatsache, dass zahlreiche dort tätige Dozenten im Hauptberuf führende Positionen in großen Medienunternehmen bekleiden, deute auf eine enge Bande zur Unterhaltungsindustrie hin und lasse eine Beeinflussung der Studie durch die Lobby befürchten.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BMWi: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3951 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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