Am Mittwoch wollen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Schweizer Kollege Hans-Rudolf Merz das Doppelbesteuerungsabkommen in Bern unterzeichnen.
Künftig können Finanzämter damit Steuerhinterziehern in der Schweiz leichter auf die Spur kommen. Zwischen den beiden Ländern war lange ungeklärt, ob der Fiskus an große Vermögen deutscher Alt-Anleger herankommt, die über Jahrzehnte unversteuertes Geld bei Schweizer Banken versteckt haben.
Die Schweiz hatte eine Abgeltungssteuer ins Spiel gebracht, um die Altvermögen zu besteuern. Zuletzt hieß es, dass Deutschland eine
solche Steuer auf nicht deklarierte Vermögen akzeptieren könnte, die anonym an Deutschland weitergegeben würde. Die Höhe war offen. Schätzungen zufolge sollen über 100.000 Deutsche insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro am Fiskus vorbei im Nachbarland angelegt haben.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard sieht einen besseren Informationsaustausch der Behörden vor. Es soll nur für neue
Fälle gelten. Mit der Vereinbarung hebt die Schweiz den bisherigen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung, die weitgehend straffrei
ist und keine Amtshilfe vorsieht, und Steuerbetrug auf.
BMF: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1806 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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