Den Hochschulen winkt möglicherweise bald langfristige finanzielle Unterstützung durch den Bund. Bildungsministerin Johanna Wanka hat am Donnerstag einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgestellt, mit dem das bisher geltende Kooperationsverbot ad acta gelegt werden soll.
Die Bundesregierung spricht sich für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Bereich Wissenschaft aus. Um dies zu ermöglichen, strebt die Große Koalition eine Änderung des Art. 91b Grundgesetz (GG) an.
Bisher erlaubt Art. 91b GG dem Bund lediglich, Forschungseinrichtung außerhalb der Universitäten nachhaltig zu fördern. Die Hochschulen selbst dürfen nur thematisch und zeitlich begrenzt unterstützt werden. Diese sind ansonsten auf Mittel der Länder angewiesen.
Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat am Donnerstag den Entwurf zur Änderung des Art. 91b GG vorgestellt. Er sieht vor, dass Bund und Länder in Fällen von überregionaler Bedeutung auch gemeinsam für die Grundfinanzierung von Universitäten sorgen können. Der Entwurf schaffe die Voraussetzungen dafür, den deutschen Bildungsföderalismus modern und zukunftsfähig zu gestalten, so Wanka. Die Kulturhoheit der Länder werde hierdurch aber nicht angetastet. Nach dem Entwurf muss für eine Förderungsmaßnahme, die einer Hochschule zugute kommen soll, stets die Zustimmung des Bundeslandes eingeholt werden.
Zur Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich.
una/LTO-Redaktion
Bildungsföderalismus: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12597 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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