Der frühere Präsident des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund Gerd Niebaum hat seine Anwaltszulassung endgültig verloren. Einen entsprechenden Beschluss gab der Senat für Anwaltssachen am Dienstag bekannt.
Bereits im Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Antrag Niebaums auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des nordrhein-westfälischen Anwaltsgerichtshofs abgelehnt. Der 63-Jährige darf damit seinen Anwaltsberuf nicht mehr ausüben (Beschl. v. 06.02.2012, Az. AnwZ (Brfg) 42/11).
Anfang 2011 hatte die Rechtsanwaltskammer in Hamm die Zulassung wegen einer angeschlagenen Vermögenslage aberkannt. Niebaum hat diesen Umstand stets bestritten. Der Senat erklärte, dass der Anwaltsgerichtshof die Voraussetzungen eines Vermögensverfalls zu Recht als erfüllt angesehen habe: Trotz der von Niebaum behaupteten hohen Einnahmen sei es vielfach zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn gekommen.
In der Sache hat auch die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt und Anklage wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue beim Landgericht eingereicht. Niebaum soll nach Immobilienkäufen Ende der 1990er Jahre in Ostdeutschland zur Überbrückung von Engpässen ab 2005 Darlehen aufgenommen, die Banken aber nicht über das Ausmaß seiner Verbindlichkeiten informiert haben. Zudem habe er aus einem Nachlass, den er als Testamentsvollstrecker zu verwalten gehabt habe, mehr als 450.000 Euro als Darlehen entnommen. Niebaums Anwälte haben die Vorwürfe bislang zurückgewiesen. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss noch das Gericht entscheiden.
Niebaum war bis November 2004 Präsident beim BVB. Im Februar 2005 trat er auch als Folge der Finanzkrise des Vereins als Geschäftsführer der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zurück.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BGH zur angeschlagenen Vermögenslage: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5774 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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