BGH zu Zinswetten: Nie­der­lage für die Deut­sche Bank

22.03.2011

Der BGH hat im Streit um die Zinswetten geurteilt – und der Deutschen Bank eine herbe Niederlage beschert. 540.000 Euro Schadensersatz sind möglicherweise erst der Anfang.

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Deutsche Bank Schadensersatz leisten muss, weil sie ihre Pflichten bei der Beratung über den Abschluss eines Swap-Vertrages verletzt hat (Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10).

Geklagt hatte der hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille, der wie viele andere Mittelständler, Städte und kommunale Unternehmen große Verluste bei Swap-Geschäften erlitten hat.

Bei so genannten "Spread Ladder Swaps" hofft der Anleger auf eine günstige Zinsentwicklung. Steigen die langfristigen Zinsen stärker als die kurzfristigen, führt die Differenz zu Gewinnen bei den Investoren. Andernfalls ist die Verlusthaftung theoretisch unbegrenzt.

Die Anwälte der Betroffenen sprechen von etwa 200 Fällen und beziffern den Gesamtschaden auf mehrere Millionen. Die Deutsche Bank hingegen berief sich darauf, stets auf alle Risiken ausreichend hingewiesen zu haben und warnte vor der Tragweite des Urteils.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH zu Zinswetten: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2830 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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