Mehrere Audi-Fahrer bekommen von dem Autohersteller Schadensersatz, weil ihre Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 samt der unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet waren. Laut BGH hat wenigstens eine Person bei Audi davon gewusst.
Im Dieselskandal betroffene Fahrer:innen bekommen Schadensersatz von Audi. Ihre Fahrzeuge waren mit dem VW-Motor EA189 ausgestattet, welcher die in der Abgasaffäre ausschlaggebende unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München, das den Audi-Käufern das geforderte Geld weitgehend zugesprochen hatte (Urt. v. 25.11.2021, Az. VII ZR 238/20 u.a.).
Der Motor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, aber auch in verschiedenen Modellen der VW-Tochter Audi eingesetzt. In zwei früheren Fällen hatte der BGH konkrete Anhaltspunkte dafür vermisst, dass bei Audi jemand von der illegalen Abgastechnik wusste. Das OLG München war dagegen zu der Überzeugung gelangt, dass es undenkbar sei, dass nicht mindestens ein Audi-Verantwortlicher davon Kenntnis hatte.
Die BGH-Richterinnen und -Richter beanstandeten zwar etliche Fehler, sahen sich im Ergebnis aber an die Einschätzung des OLG gebunden. Es habe zu Recht einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB angenommen. Audi habe sittenwidrig gehandelt, indem das Unternehmen die von VW gelieferten Motoren in den Verkehr brachte. Wenigstens eine handelnde Person im Sinne des § 31 BGB habe gewusst, dass der Motor mir der unzulässigen Software ausgestattet war. Damit sind die vier Urteile rechtskräftig.
Die meisten Betroffenen des Dieselskandals haben nicht gegen Audi, sondern gegen VW geklagt. Auf diesem Weg waren Schadenersatz-Ansprüche deutlich einfacher durchzusetzen. Nach Auskunft von Audi gibt es derzeit noch eine niedrige vierstellige Zahl offener Verfahren. Nicht alle Fälle seien aber mit den nun entschiedenen vergleichbar.
pdi/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
BGH zum Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46760 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag