Vergessene Reservierung: Reisende erhalten Entschädigung: Flo­rida ist doch auch schön

30.05.2018

Wegen einer kurzfristig geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Der Veranstalter hatte vergessen, den Reisenden eine Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff zu reservieren.

Ein Reiseveranstalter hatte vergessen, seinen Kunden eine Kabine auf dem von ihnen gebuchten Kreuzfahrtschiff zu reservieren. Der Reisepreis lag für beide bei für 4.998 Euro. Als er dies dem Ehepaar drei Tage vor Antritt der Seereise mitteilte, planten die Beiden um und verbrachten ihren Urlaub mit einem Mietwagen in Florida. Nach ihrer Rückkehr forderten sie vom Reiseveranstalter eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit und die Mehrkosten für die Mietwagenrundreise in Höhe von rund 900 Euro.

Das Paar erhält nun 3685 Euro Entschädigung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 29.05.2018, Az. X ZR 94/17). Die Richter führten aus, es habe sich bei der ausgefallenen Reise um eine hochwertige und attraktive Kreuzfahrt gehandelt. Zudem habe der Veranstalter die Reise sehr kurzfristig abgesagt und es dadurch den Reisenden zusätzlich erschwert, ihre Zeit in einer ihnen zusagenden Weise zu nutzen.

Dass die Reisenden nicht den gesamten Reisepreis erhielten, lag nach Ansicht des BGH daran, dass keine dafür erforderliche erhebliche Beeinträchtigung des Reiseerfolges vorlag. Zwar möge die vollständige Vereitelung der Reise auf den ersten Blick als die am weitesten reichende Form der Beeinträchtigung erscheinen. Bei dem Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gehe es aber vielmehr darum, den Reisenden dafür zu entschädigen, dass er seine Zeit nicht so verbringen konnte, wie mit dem Veranstalter vereinbart wurde.

Im vorliegenden Fall seien die Erwartungen des Ehepaares zwar enttäuscht, dadurch aber gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt worden, die Rundreise in Florida anzutreten.

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vergessene Reservierung: Reisende erhalten Entschädigung: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28865 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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