BGH zu Aus- und Einbaukosten: Kein Ersatz bei Kaufvertrag zwischen Unternehmern

03.04.2014

Aus- und Einbaukosten sind bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern nicht vom Anspruch auf Nacherfüllung umfasst. Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht daher nicht. Dies entschied der VIII. Zivilsenat des BGH am Mittwoch und stellte dabei den Unterschied zum Verbrauchsgüterkauf klar.

Anders als bei einem Verbrauchsgüterkauf sind die Aus- und Einbaukosten bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern nicht vom Anspruch auf Nacherfüllung umfasst, so die VIII. Kammer des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urt. v. 02.04.2014, Az. VIII ZR 46/13).

Geklagt hatte ein Handwerksbetrieb, der bei einem Fachgroßhandel für Baubedarf Fenster eingekauft und diese verbaut hatte. Der Fachgroßhandel wiederum hatte die Fenster zuvor von einem Subunternehmen mit Lack beschichten lassen. Die Beschichtung hatte sich als fehlerhaft herausgestellt, so dass die Fenster aus- und neue eingebaut werden mussten.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Aus- und Einbaukosten: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11544 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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