BGH zur Nacherfüllung beim Kauf: Erst abstreiten, dann weigern

16.10.2013

Der Verkäufer darf eine vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung wegen zu hoher Kosten auch dann verweigern, wenn er zuvor jeglichen Mangel bestritten hat. Es spreche nichts dagegen, dass er sich erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch hierauf beruft, entschied der BGH am Mittwoch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, wann ein Verkäufer die Nacherfüllung verweigern kann, die der Käufer verlangt. § 439 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) räumt dem Verkäufer die Möglichkeit ein, diese wegen unverhältnismäßiger Kosten abzulehnen.

Diese Einrede sei auch nicht ausgeschlossen, wenn der Verkäufer zuvor noch jegliche Mängel bestritten und daher die Nacherfüllung insgesamt verweigert hat. Vielmehr kann er sich auch im gerichtlichen Verfahren dann noch auf § 439 Abs. 3 BGB berufen, entschied der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII: Zivilsenat (Urt. v. 16.10.2013, Az. VIII ZR 273/12).

In Karlsruhe ging es um ein geleastes Fahrzeug, das jedenfalls nach Ansicht des Leasingnehmers mehrere Mängel hatte. Daher wollte er, dass ihm ein neues Auto geliefert würde, was das Autohaus allerdings ablehnte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg stellte schließlich mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens fest, dass zumindest die ausklappbaren Außenspiegel defekt seien. Es meinte, das Autohaus könne sich nicht darauf berufen, dass die Lieferung eines neuen Wagens zu hohe Kosten verursachen würde. Es hatte ja zuvor die Nacherfüllung insgesamt verweigert.

Doch dieses Recht stehe dem Verkäufer nach wie vor zu, entgegneten nun die Richter in Karlsruhe. Dass das Autohaus zuvor sämtliche Mängel bestritten hatte, schließe diese Einrede nicht aus. Allerdings habe man in Nürnberg nicht festgestellt, ob die Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB in diesem Fall tatsächlich vorlägen, die Kosten für die Lieferung eines neuen Wagens also wirklich zu hoch seien. Dies kann das OLG jetzt nachholen, denn der BGH hat die Sache zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zur Nacherfüllung beim Kauf: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9819 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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