Die Hamburger Einzelhandelskette Tchibo hat unrechtmäßig Versicherungen im Internet angeboten. Die Richter des BGH gaben mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil dem Verband für Wirtschaft im Wettbewerb Recht, der gegen einen Internetauftritt Tchibos im Jahre 2009 geklagt hatte.
Der Einzelhändler hatte bis 2010 online Versicherungen des Unternehmens Asstel - etwa private Rentenversicherungen oder Zahn-Zusatzversicherungen - angeboten. Tchibo habe damit jedoch nicht nur auf die Versicherungen hingewiesen, sondern sei wie ein Versicherungsvermittler aufgetreten, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) nun die Vorinstanzen (Urt. v. 28.11.2013, Az. I ZR 7/13).
Versicherungsmakler müssen aber registriert sein, einen Fähigkeitsnachweis erbringen und bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten leisten. Das sei nicht der Fall gewesen.
Das Urteil diene dem Verbraucherschutz, der Fairness im Wettbewerb und der Rechtssicherheit, sagte Viola Huber vom Verband für Wirtschaft im Wettbewerb. Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke verwies darauf, dass das Urteil nur einen bestimmten Internetauftritt zum Inhalt gehabt habe.
dpa/age/LTO-Redaktion
BGH zur Vermittlung von Versicherungsprodukten: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11322 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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