Der Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für das Produkt "Monsterbacke" der Fima Ehrmann ist unzulässig. Das haben die BGH-Richter am Mittwoch entschieden. Sollte die Aussage in wissenschaftlichen Studien allerdings bestätigt werden, kann das Unternehmen den Spruch EU-weit genehmigen lassen. Das besage die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, so die Richter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Werbespruch des Lebensmittelhersteller Ehrmann als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig ist (Beschl. v. 05.12.2012, Az. I ZR 36/11).
Die Karlsruher Richter beriefen sich auf die europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Danach bestehe allerdings auch die Möglichkeit, den Werbeslogan behördlich genehmigen zu lassen. Dafür müsste Ehrmann seine Aussage zu seinem Fruchtquark "Monsterbacke" durch wissenschaftliche Studien bestätigen lassen.
Abzulehnen sei nach Ansicht der Richter hingegen eine Irreführung der Verbraucher. Der Spruch "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" mache deutlich, dass es sich bei dem Produkt um etwas anderes handele als Milch.
In der Frage, ob die Genehmigungspflicht bereits im Jahr 2010 wirksam war, legte der BGH den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
una/dpa/LTO-Redaktion
BGH zu Werbespruch der Firma Ehrmann: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7713 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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