Klage von Spielerberater Wittmann: BGH sieht etliche DFB-Regeln für Spie­ler­ver­mittler kri­tisch

28.02.2023

Am Dienstag startete die Revisionsverhandlung der ursprünglichen Klage eines Spielerberaters gegen den DFB. Der BGH ließ durchblicken, dass er einige Regelungen des DFB für problematisch hält und schließt eine Anrufung des EuGH nicht aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Dienstag, inwieweit sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in das lukrative Geschäft der Spielervermittler einmischen darf. In der gut dreistündigen Verhandlung des Karlsruher Kartellsenats wurde deutlich, dass die Richterinnen und Richter das DFB-Reglement für den Bereich in etlichen Punkten für problematisch halten. Die Registrierungspflicht und die Beschränkungen zum Schutz minderjähriger Spieler könnten aber Bestand haben.

Die Richter sahen allerdings auch noch offene Fragen und wollten sich noch einmal intensiv beraten. Sie schlossen auch nicht aus, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Die Entscheidung wird in den nächsten Wochen verkündet, ein Termin stand noch nicht fest.

Hintergrund ist eine Klage des einflussreichen Spielerberaters Roger Wittmann gegen den DFB. Die 2015 in Kraft getretenen Regeln sehen unter anderem vor, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen, die sich auch den Verbandsstatuten unterworfen haben. Vereinbarte Zahlungen müssen offengelegt werden. Zum Schutz minderjähriger Spieler darf bei deren Vermittlung grundsätzlich keine Provision kassiert werden.

Das Frankfurter Oberlandesgericht hatte in einigen Punkten dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Revision eingelegt. Der BGH will am 13. Juni 2023 seine Entscheidung verkünden.

aktualisierte Version mit Verkündungstermin vom 01.03.2023

dpa/lp/LTO-Redaktion
 

Zitiervorschlag

Klage von Spielerberater Wittmann: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51185 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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