Die Frage, ob neben Ritter Sport auch andere Schokoladen quadratisch sein dürfen, beschäftigt erneut den BGH. Auch Konkurrent Milka möchte die begehrte Form nutzen und will den Markenschutz aufheben lassen.
Seit Jahrzehnten wirbt Ritter Sport mit dem Slogan "Quadratisch. Praktisch. Gut." - dürfen trotzdem auch andere Schokoladen quadratisch sein? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische quadratische Verpackung in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen. Der Konkurrent Milka versucht, die Löschung durchzusetzen.
Der Streit zieht sich nun schon zehn Jahre hin und liegt bereits das zweite Mal bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe. Zuletzt hatte das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Gegen dieses Urteil wehrt sich Milka vor dem BGH.
Knackpunkt ist dabei die Frage, ob das Schokoquadrat ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Denn das ist laut Gesetz ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz. Die Regelung soll verhindern, dass sich Unternehmen auf Dauer ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre.
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch stellte in der Verhandlung die Vermutung auf, dass der Verbraucher die quadratische Form wohl als Herkunftsnachweis wahrnimmt. Die entscheidende Frage sei aber, ob er die Schokolade hauptsächlich aus ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten kaufe. Auch die Vermarktungsstrategie mit dem bekannten Slogan spiele für die Beurteilung des Falls eine Rolle.
Der Anwalt von Ritter argumentierte, dass niemand die Schokolade nur wegen der Form kaufe. "Es geht um die Qualität, um die Zutaten, der Verzehr ist wichtig." Der Anwalt von Milka hielt dagegen, der Erfolg von Ritter Sport beruhe stark auf dem Werbespruch, der sehr auf Form und Funktionalität abziele. Der Geschmack unterscheide sich nicht wirklich von den entsprechenden Milka-Sorten. Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden (Az. I ZB 42/19 u.a.).
In dem ersten Prozess 2017 hatte der BGH den Markenschutz für Ritter Sport bestätigt.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
BGH zum Schokoladenstreit: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41615 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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