Der über ein Jahrzehnt währende Markenrechtsstreit um den wahren Schoko-"Goldhasen" ist zu Ende: Der BGH lehnte in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab. Der Schweizer Schokoladenhersteller hatte gegen einen aus ihrer Sicht zu ähnlichen Goldhasen aus Bayern geklagt.
Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof (BGH) steht fest, dass der Schokoladenhase der bayerischen Confiserie Riegelein keine Markenrechte des Goldhasen von Lindt verletzt. Damit ist endgültig ein Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen.
Lindt hatte sich den Hasen als nationale Marke unter anderem in Deutschland schützen lassen und zog gegen den ähnlichen Schokoladenhasen aus Bayern vor Gericht. Nachdem der BGH den Rechtsstreit in den Jahren 2006 und 2010 an das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurückverwiesen hatte, wies das OLG die Klage im Herbst 2011 erneut ab und ließ eine Revision nicht zu. Die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH nun zurück (Az. I ZR 72/12).
"Wir sind sehr, sehr enttäuscht, müssen die Entscheidung aber akzeptieren", sagte eine Lindt-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. "Das ist das Ende dieses Streits in Deutschland", sagte sie. Den eidgenössischen Süßwarenproduzenten werde das jedoch nicht abhalten, notfalls weiter gegen Nachahmer vorzugehen. Schließlich sei der Lindt'sche Goldhase mit dem roten Band in einzelnen Ländern markenrechtlich geschützt. Den Schutz als europäische Gemeinschaftsmarke kann der Goldhase hingegen nicht für sich beanspruchen.
"Präzedenzfall im Markenrecht entschieden"
Das stieß nicht nur der Confiserie Riegelein aus dem fränkischen Cadolzburg sauer auf: "Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie", betonte der geschäftsführende Gesellschafter der Confiserie, Peter Riegelein, am Donnerstag.
"Die Gerechtigkeit hat in diesem Fall gesiegt", ist Riegelein überzeugt. Seit Lindt sich vor mehr als zehn Jahren den Goldhasen in Deutschland schützen ließ, habe das Unternehmen immer wieder versucht, per Gerichtsurteil Herstellung und Vertrieb von sitzenden, seitwärts blickenden Schoko-Hasen in Goldfolie von Mitbewerbern zu verbieten. Dabei handle es sich um eine altbewährte Form, die bereits seit den 1950er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt werde.
Über den Richterspruch kurz vor Ostern ist die Confiserie auch deshalb glücklich, weil ihr sitzender Goldhase, der sich von dem Lindt'schen Kollegen durch einen dunkleren Goldton und eine aufgemalte braune Schleife unterscheidet, schon "seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments" ist. Riegelein-Anwalt Daniel Terheggen sieht einen "Präzedenzfall im Markenrecht entschieden".
dpa/asc/LTO-Redaktion
Richterspruch kurz vor Ostern: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8435 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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