Am 19. Februar 2018 verurteilte das LG Hamburg einen Raser unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision in einem solchen Fall wurde nun erstmals vom BGH als unbegründet abgewiesen, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zu lebenslanger Haft wurde ein Mann vom Landgericht Hamburg (LG) im Februar 2018 verurteilt, unter anderem wegen Diebstahls, Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung. Er war im Mai 2017 alkoholisiert mit einem gestohlenen Taxi auf der Flucht vor der Polizei, als er auf der Gegenfahrbahn die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und bei einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern mit einem entgegenkommenden Taxi kollidierte. Ein Taxi-Insasse verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.
Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt bestätigt und die Revision des Mannes als unbegründet zurückwiesen, wie nun bekannt wurde (Beschl. v. 16.01.2019, Az. 4 StR 345/18). Es ist das erste vom BGH bestätigte Urteil in einem der sogenannten Raser-Fälle. Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des BGH konnte keine Rechtsfehler in der Entscheidung der Hamburger Kollegen feststellen, sodass das Urteil des LG nun in Rechtskraft erwachsen ist.
Der in solchen Raser-Fällen viel diskutierte Tötungsvorsatz stellte die Hamburger Richter diesmal offenbar vor keine größeren Probleme. Für sie stand fest, dass es dem Mann ab dem Zeitpunkt, als er sich dazu entschied, auf die Gegenfahrbahn zu wechseln, gleichgültig war, dass andere Menschen zu Tode kommen könnten. Das bundesweit bekannt gewordene Raser-Urteil aus Berlin hatte der BGH gerade hinsichtlich der Vorsatzfrage noch regelrecht zerpflückt.
dpa/tik/LTO-Redaktion
BGH bestätigt erstmals ein Raser-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34167 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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