Wegen illegaler Waffenexporte nach Kolumbien wurden gegen drei Gesellschaften des Herstellers Sig Sauer enorme Einziehungen angeordnet. Nur in einem Fall hatte die Revision Erfolg. Um die Waffenexporte an sich ging es vor dem BGH nicht.
Die gerichtlich angeordnete Einziehung von 11,1 Millionen Euro beim Waffenhersteller Sig Sauer ist rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf weitgehend die Revision von drei Gesellschaften des Unternehmens gegen ein Urteil des Kieler Landgerichts (LG). Nur in Bezug auf eine Gesellschaft hat der BGH die Einziehungsanordnung aufgehoben (Urt. v. 01.07.2021, Az. 3 StR 518/19*).
Hintergrund des Urteils ist eine Lieferung von über 38.000 Pistolen von Sig Sauer über den Umweg USA an die Nationalpolizei nach Kolumbien. Waffenexporte dorthin waren jedoch nicht genehmigt. Die Menschenrechtslage in dem Land wurde damals vom Auswärtigen Amt als ernst eingestuft. Die Genehmigung bestand daher nur für die Lieferung in die USA.
In einem Fall geht es zurück zum LG
Das LG hatte im April 2019 für die nicht genehmigte Pistolenlieferung Bewährungsstrafen und hohe Geldauflagen gegen drei Angeklagte verhängt, darunter Geschäftsführer des Standorts Eckernförde. Es sah es als erwiesen an, dass sie ausfuhrverantwortlich waren für die Lieferung von mehr als 47.000 Pistolen vom Typ SP 2022 an eine Schwesterfirma in den USA zwischen 2009 und 2011. Von diesen Waffen wurden über 38.000 nach Kolumbien weiterverkauft.
Die Revision vor dem BGH richtete sich nur noch gegen die Einziehung der 11,1 Millionen Euro - das war nach Berechnung des Gerichts der Umsatzerlös aus dem illegalen Geschäft. 7,4 Millionen Euro entfallen davon auf die deutschen Sig-Sauer-Gesellschaften. Der BGH sah jedoch in Bezug auf die Einziehungsanordnungen gegen zwei von drei Gesellschaften keine durchgreifenden und belastbaren Rechtsfehler seitens des LG. Es habe die Voraussetzungen der Einziehung im Ergebnis zu Recht bejaht und die Höhe zutreffend bestimmt.
Nur die Revision der Sig Sauer GmbH & Co. KG hatte Erfolg. Der BGH hob die sie betreffende Einziehungsanordnung auf und verwies die Sache zurück an das LG. Es würden noch notwendige Feststellungen fehlen.
Der BGH hatte sich erst kürzlich auch mit den Genehmigungen von Waffenexporten des Herstellers Heckler & Koch auseinandersetzen müssen.
pdi/dpa/LTO-Redaktion
*Anmerkung der Redaktion (5.7.2021, 17:00 Uhr): Das Aktenzeichen wurde korrigiert.
BGH zu illegalen Waffenexporten: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45368 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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