Ein wichtiger Akteur im Cum-Ex-Skandal ist mit seiner Revision vor dem BGH gescheitert. Damit bleibt es beim Urteil des Bonner Landgerichts: Hanno Berger muss wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung für acht Jahre ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Cum-Ex-Akteurs Hanno Berger gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Bonn (Urt. v. 13.12.2022, Az. 62 KLs - 213 Js 116/20 - 2/20) verworfen (Beschl. v. 20.09.2023, Az. 1 StR 187/23). Das LG hatte Berger im Dezember wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer achtjährigen Haftstrafe und zur Rückzahlung von 13,6 Millionen Euro verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts beteiligte sich Berger nicht nur als Rechts- und Steuerberater an den Cum-Ex-Geschäften, sondern auch als "Strategieberater".
Die von der Warburg-Bank zwischen 2007 und 2011 durchgeführten Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet worden war. Berger habe die Steuererklärungen und Anträge, die falsche Anhaben zu angeblichen Erstattungsansprüchen enthielten, zwar nicht selbst unterschrieben; er habe jedoch als "Ideengeber, Initiator und Berater als Schlüsselfigur bei der Planung und Umsetzung der Cum-Ex-Transaktionen mitgewirkt". Der 72-Jährige profitierte von diesen Geschäften insgesamt in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro.
Der BGH folgte dem Antrag des ehemaligen Steueranwalts, der auf Verfahrensbeanstandungen und Sachrügen gestützt war, nun nicht. Insbesondere habe der Verurteilung des von der Schweiz ausgelieferten Angeklagten kein Verfolgsungsverbot entgegengestanden. Die Auslieferungsbewilligung umfasste die Taten, wegen derer der Angeklagte verurteilt wurde, begründete der BGH seinen Beschluss.
Erfolg im zweiten Anlauf?
Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Der BGH muss sich wohl aber trotzdem noch einmal mit den Cum-Ex-Geschäften rund um Berger auseinandersetzen. Denn im Mai zog das LG Wiesbaden, vor dem parallel ein Verfahren gegen Berger lief, nach und verurteilte ihn wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten (Urt. v. 30.05.2023, Az. 6 KLs – 1111 Js 18753/21). Die getrennten Verfahren waren notwendig geworden, weil sich die beiden Landgerichte im Vorfeld nicht auf eine Zusammenführung verständigen konnten. Berger hat bereits angekündigt, auch gegen das Urteil des LG Wiesbaden in Revision gehen zu wollen. Die beiden Urteile könnten nach § 460 Strafprozessordnung zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden, Berger drohen daher bis zu 15 Jahre Gefängnis (§ 54 Abs. 2 Strafgesetzbuch). Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe setzt allerdings voraus, dass auch das Urteil des LG Wiesbaden rechtskräftig wird.
Bergers Verteidiger, Jürgen Graf, erklärte am Donnerstag, dass die geplante Revision gegen das Urteil des LG Wiesbaden weiterhin fortgeführt werde. Die Entscheidung des BGH stelle "keine Vorentscheidung für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LG Wiesbaden dar". Denn gerade das Urteil aus Wiesbaden beruhe auf einem Auslieferungsantrag, "dem eine unzutreffende rechtliche Beurteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt" zugrunde liege.
Seit September befasst sich das Bonner LG mit einem weiteren wichtigen Akteur der Cum-Ex-Geschäfte. Der ehemalige Warburg-Bank-Chef Christian Olearius muss sich ebenfalls wegen des Vorwurfs der besonders schweren Steuerhinterziehung verantworten. Bislang verlief das Verfahren wenig überraschend. In wenigen Tagen wird sich Olearius voraussichtlich selbst äußern. Ein Urteil ist aber noch nicht in Sicht, Verhandlungstage wurden bis weit in das neue Jahr terminiert.
lmb/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
BGH bestätigt LG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52901 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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