Mitarbeiter eines Kreditinstituts haften nicht für die von anonym gebliebenen Kunden mutmaßlich hinterzogene Einkommensteuer. Der BFH entschied in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil, dass dies auch dann gilt, wenn die Bank den Kunden einen anonymisierten Kapitaltransfer ins Ausland angeboten hat und sie deshalb nicht enttarnt werden konnten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) begründete die Entscheidung damit, dass allein die Tatsache des anonymen Kapitaltransfers nicht ausreiche, um eine hinreichend sichere Überzeugung davon zu gewinnen, dass die nicht enttarnten Kunden die Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Kapitaleinkünfte hinterzogen hätten. Deshalb könne das Finanzamt die Mitarbeiter der Bank nicht für mutmaßlich hinterzogene Einkommensteuer auf im Ausland erzielte Kapitalerträge in Haftung nehmen (Urt. v. 15.01.2013, Az. VIII R 22/10).
Hintergrund der Entscheidung war die Klage des ehemaligen Leiters der Wertpapierabteilung eines großen deutschen Kreditinstituts. Er hatte 1992 und 1993 daran mitgewirkt, dass Kunden der Bank Wertpapiere unter Verschleierung ihrer Identität nach Luxemburg oder in die Schweiz transferieren konnten. Dies diente dazu, der 1991 in Deutschland eingeführten Zinsabschlagsteuer zu entgehen.
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen bei dem Kreditinstitut brachten zwar den Umfang des auf diesem Weg anonym in das Ausland transferierten Vermögens zu Tage. Es gelang jedoch nicht, sämtliche dahinterstehenden Kunden namentlich zu enttarnen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass von den enttarnten Kunden nahezu keiner die im Ausland erzielten Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angegeben hatte.
Das Finanzamt übertrug die Erkenntnisse aus der Gruppe der enttarnten Kunden auf die nicht enttarnten Kunden und nahm unter anderem den Kläger für die von den anonym gebliebenen Wertpapierkunden mutmaßlich hinterzogene Einkommensteuer in Haftung. Wie auch bereits das Finanzgericht entschieden die Münchener Richter, dass auch die Erkenntnisse aus der Gruppe der enttarnten Kunden konkrete tatsächliche Feststellungen für die Gruppe der anonym gebliebenen Kunden nicht ersetzen könnten.
asc/LTO-Redaktion
Keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8497 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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