Eine Tageszeitung muss der Steuerfahndung die Daten aller Auftraggeber für Anzeigen aus dem Rotlichtmillieau mitteilen. Ein entsprechendes Auskunftsersuchen verstößt nicht gegen die Pressefreiheit, entschied der BFH in München.
Ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine Tageszeitung kann rechtmäßig sein, wenn damit lediglich Auftragsdaten bestimmter Kontaktanzeigen ermittelt werden sollen. Die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit wird damit nicht verletzt. Zu diesem Schluss gelangt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (v. 12.05.2016, Az. II R 17/14).
Im Streitfall richtete die Steuerfahndungsstelle eines Finanzamts an die Herausgeberin einer Tageszeitung und eines Anzeigenblatts das Auskunftsersuchen. Das Finanzamt verlangte für einen Zeitraum von zwei Jahren die Übermittlung von Namen und Adressen sämtlicher Auftraggeber von Anzeigen der Rubrik "Kontakte", in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden. Das Finanzamt begründete sein Auskunftsersuchen unter anderem mit einem vom Bundesrechnungshof beanstandeten Vollzugsdefizit bei der Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Betriebe und Personen.
Die Herausgeberin klagte gegen das Ersuchen, das Finanzgericht wies die Klage ab. Der BFH bestätigte die Vorentscheidung des Finanzgerichts. Zwar umfasse der Schutzbereich der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) auch den Anzeigenteil von Presseerzeugnissen. Allerdings gelte dies nur insoweit, als die Anzeigen für die öffentliche Meinungsbildung von Bedeutung seien oder der Kontrollfunktion der Presse dienten, so der BFH.
Auch die wirtschaftliche Bedeutung von Anzeigen könne zur Unvereinbarkeit mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG führen. Im vorliegenden Fall seien jedoch nur relativ wenige Anzeigen vom Auskunftsersuchen betroffen. Allerdings müsse in jedem Fall ein besonderes Ermittlungsbedürfnis bestehen. Dies gelte besonders, wenn das Auskunftsersuchen eine in die Zukunft gerichtete Verpflichtung enthalte, laufende Auskünfte zu erteilen.
una/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa
BFH weist Klage von Zeitungsverlag ab: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20191 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag