Weil er unter ehrverletzenden Äußerungen bei Facebook den "Gefällt mir"-Button anklickte, muss ein Schweizer 4.000 Franken zahlen. Durch das "Liken" habe er die Ehrverletzung befürwortet und sich zu eigen gemacht, so die Richter.
Wer ehrverletzende Äußerungen bei Facebook mit einem "Gefällt mir" ("like") versieht, macht sich wegen übler Nachrede strafbar. Diese Entscheidung traf das Bezirksgericht Zürich (Urt. v. 29.05.2017, Geschäfts-Nr. GG160246).
Der beschuldigte Facebooknutzer hatte einen Tierschützer und den Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) auf der Internetseite als "Antisemiten" beziehungsweise "anti-semitischen Verein" bezeichnet, zudem auch noch als "Rassisten" und "Faschisten". Zudem markierte er mehrere Facebookbeiträge von dritten Personen, die vergleichbare Bezeichnungen enthielten, mit dem "Like"-Button, kommentierte und verlinkte je einen solchen Beitrag.
Nach Ansicht der Züricher Richter verletzt das Verhalten die Ehre des Tierschützers. Das gilt, darauf wies das Gericht in seiner Mitteilung explizit hin, auch für die Likes. Es spiele dabei keine Rolle, dass die Beiträge von Dritten stammten. Mit dem Anklicken des "Gefällt mir"-Buttons habe der Mann die ehrverletzenden Inhalte klar befürwortet und sich zu eigen gemacht. Zudem habe er die Äußerungen dadurch einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht, indem er sie weiterverbreitete. Allein das sei entscheidend.
Sein Verschulden, insbesondere die Begehung der Tat durch das Klicken des Buttons, sei aber "leicht" gewesen, entschied das Gericht. Es verurteilte ihn daher wegen mehrfacher übler Nachrede zu "einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Schweizer Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren".Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Obergericht des Kantons angefochten werden.
nas/LTO-Redaktion
Schweizer Gericht verurteilt Facebook-Nutzer: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23066 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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