Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich zu dem am Freitag ausgehandelten Berliner Weltraumprotokoll. Sie hofft, dass der Raumfahrtindustrie damit ein neues innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung gestellt wird.
"Das neue Sicherungsrecht wird in ein internationales Register eingetragen und gilt grenzüberschreitend. Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller profitieren.", so die Justizministerin.
Das Berliner Weltraumprotokoll ist die weltweit erste internationale Privatrechtsübereinkunft im Bereich der kommerziellen Raumfahrt. Unter Federführung des Internationalen Institutes zur Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) hat die Staatengemeinschaft bereits seit 2003 an dem Protokolltext gearbeitet. In 5 Regierungsexpertenkonferenzen wurde der von der Weltraumindustrie entwickelte Protokollentwurf bis zu seiner endgültigen Annahme in Berlin weiterentwickelt.
Mit dem Übereinkommen wurde ein internationales Sicherungsrecht für hochwertige mobile Güter geschaffen, das – in ein internationales Register eingetragen – eine möglichst globale Sicherung verleiht. Nationale Sicherungsrechte, wie insbesondere Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum oder Pfandrecht, werden in anderen Ländern oft nicht anerkannt. Diese Rechte können daher ihre Werthaltigkeit verlieren, sobald der Sicherungsgegenstand das nationale Rechtsanwendungsgebiet verlässt.
Durch das Berliner Weltraumprotokoll können jetzt auch Satelliten und Raumstationen und ihre Bestandteile mit dem internationalen Sicherungsrecht belastet und als werthaltige Kreditsicherheit verwendet werden. Dadurch sollen die Finanzierungskosten sinken, was die Anschaffungskosten vermindern und die Absatzchancen steigern soll.
Das Berliner Weltraumprotokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert und das internationale Register betriebsbereit ist.
age/LTO-Redaktion
Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5761 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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