Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den umstrittenen Mietendeckel beschlossen. Die CDU kündigt an, sowohl vor den Berliner Verfassungsgerichtshof als auch vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) beschlossen. Der rot-rot-grüne Senat will damit gegen die hohen Mieten in der Hauptstadt vorgehen. Der sogenannte Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen gelten, die vor 2014 gebaut wurden. Vorgesehen ist ein Mietenstopp für fünf Jahre. Dabei gilt der Stichtag 18.6.2019, eine zu diesem Zeitpunkt wirksam vereinbarte Miete darf nicht erhöht werden.
Das Gesetz sieht außerdem bestimmte Mietobergrenzen vor, die sich nach dem Baujahr und der Ausstattung der Wohnung richten. Die Miete kann nach einer Modernisierung erhöht werden, allerdings nur um maximal einen Euro pro Quadratmeter. Außerdem kann die Senatsverwaltung überhöhte Mieten absenken. Die Investitionsbank Berlin kann Vermietern in Härtefällen eine angemessene Erhöhung der Miete genehmigen.
Inwiefern der Mietendeckel verfassungsgemäß ist, ist umstritten. Unklar ist schon, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungszuständigkeit hat, aber auch, ob der Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter verhältnismäßig ist. Der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner kündigte eine Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof an. Außerdem würden die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen, so Wegner: "Wir wollen schnellstmöglich Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter."
aka/dpa/LTO-Redaktion
CDU kündigt Klagen an: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40019 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag