Nach Auswertung von Encrochat-Daten: Ber­liner Staats­an­walt­schaft hat bisher 40 Anklagen erhoben

16.05.2022

Den verschlüsselten Messenger-Dienst Encrochat nutzten auch Kriminelle für ihre Geschäfte. Als er 2020 geknackt wurde, profitierten Strafverfolger europaweit davon. Die Auswertung der Daten aber ist schwierig - und vielleicht gar nicht erlaubt.

Rund zwei Jahre nach der Entschlüsselung von Daten des Messengerdienstes Encrochat hat die Berliner Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben bislang in 40 Fällen Anklage erhoben. Mehr als 100 weitere Ermittlungsverfahren mit mindestens einem identifizierten Verdächtigen liefen noch, teilte die Behörde auf Anfrage mit.

In weiteren neun Fällen müsse der Täter noch ermittelt werden. Weil dies nicht gelungen ist oder der Tatverdacht nicht ausreichend war, hat die Staatsanwaltschaft demnach bislang 37 Ermittlungsverfahren wieder eingestellt. Die Identifizierung von Verdächtigen sei schwierig angesichts rudimentärer Chatnachrichten, "gepaart mit milieubedingtem Jargon", wie es hieß.

Grundlage für die Ermittlungen bzw. Anklagen sind Daten, die über sogenannte Encrochat-Handys übermittelt worden waren. Der gleichnamige Software-Anbieter versprach eine ausspähsichere Kommunikation, die entsprechend auch von Kriminellen zur Abwicklung illegaler Geschäfte genutzt worden war. Der mittlerweile eingestellte Dienst galt wegen seiner aufwendigen Verschlüsselung als nicht zu knacken. Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich gelang es jedoch im Frühjahr 2020, Millionen geheimer Encrochat-Daten abzuschöpfen. Dies führte zu zahlreichen Verhaftungen in ganz Europa, auch deutsche Strafverfolger haben von ihren französischen Kollegen viel relevantes Material erhalten.

Allein in Berlin geht es laut örtlicher Staatsanwaltschaft um rund 1,6 Millionen Chat-Nachrichten von knapp 750 Nutzern. Mit etwa 15 Prozent stammten überproportional viele Encrochat-User aus Berlin, hieß es weiter. Seit Jahresbeginn gibt es bei der Behörde eine Schwerpunktabteilung für diese Verfahren, um die Datenflut bewältigen zu können.

Strafprozessrechtlich ist noch nicht endgültig geklärt, ob die aus Encrochat gewonnenen Daten in deutschen Strafverfahren überhaupt als Beweismittel genutzt werden können oder ob sie nicht vielmehr einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Der Bundesgerichtshof hatte eine Verwertbarkeit der Encrochat-Daten in deutschen Strafprozessen zwar bejaht, es steht nach einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde aber noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus.

dpa/ms/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Auswertung von Encrochat-Daten: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48457 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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