Die Münchner Richter haben ein von der rechtsextremistischen NPD geplantes Treffen in einer Landshuter Schule gestoppt. Der VGH entschied mit Beschluss vom Mittwoch, dass die Stadt die Mensa des städtischen Hans-Leinberger-Gymnasiums nicht für einen Landeskongress der Jugendorganisation der NPD zur Verfügung stellen muss.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kann sich die NPD nicht darauf berufen, dass die Schulmensa bereits von anderen politischen Parteien genutzt wurde. Zwar habe die Stadtverwaltung vor kurzem der Grünen Jugend Bayern die Räumlichkeiten überlassen. Dann aber habe der eigentlich zuständige Stadtrat in einem Beschluss klargestellt, dass schulische Einrichtungen für parteipolitische Veranstaltungen nicht zur Verfügung stünden. Dies gelte ausdrücklich für jegliche politische Gruppierung (Beschl. v. 04.01.2012, Az. 4 CE 11.3002).
Die NPD wollte die Mensa am 7. Januar für einen sogenannten Jugendkongress mieten und hatte als Ersatztermine auch alle folgenden Samstage bis Ende April 2012 beansprucht. Das Verwaltungsgericht Regensburg lehnte den NPD-Antrag vor zwei Wochen mit deutlichen Worten ab: "Bei der NPD handelt es sich um eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei." Hiervon könne bei der Grünen Jugend nicht die Rede sein.
Diese Entscheidung bestätigten die Münchner Richter nun.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Bayerischer VGH: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5229 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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