Bayerischer Verfassungsgerichtshof zu steigenden Mieten: Miet­preis­brem­se ist rech­tens

23.06.2015

Auch in Bayern ist die Mietpreisbremse mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschieden die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil.

Die Mietpreisbremse ist mit der bayerischen Verfassung vereinbar. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München entschieden (Urt. v. 16.06.2015, Az.: Vf. 12-VII-14).

Der Hausbesitzerverein hatte die Mietpreisbremse in Bayern mit einer Popularklage kippen wollen, weil sie in das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 103 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV) eingreife.

Die Länder können Mieterhöhungen in Kommunen mit fehlenden Wohnungen und besonders rasant steigenden Mieten auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzen. Der Verfassungsgerichtshof sieht das Grundrecht auf Eigentum nicht in Frage gestellt, "wenn nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt erzielt werden kann". Auch ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 118 Abs. 1 der BV sei nicht ersichtlich.

Der Hausbesitzerverein Haus & Grund sammelt derzeit Unterschriften für eine Petition gegen die Mietpreisbremse. Diese war Anfang März vom Bundestag verabschiedet worden.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bayerischer Verfassungsgerichtshof zu steigenden Mieten: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15965 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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