Bei der Schließung einer Krankenkasse muss deren Angestellten fristgerecht gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Einstellung der Tätigkeit des Arbeitgebers, entschied das BAG am Donnerstag. Sei eine ordentliche Kündigung nicht möglich, müsse den Mitarbeitern eine vergleichbare, zumutbare Stellung im Landesverband der Betriebskrankenkassen oder einer anderen Kasse angeboten werden.
Gleich zwei Betriebskrankenkassen mussten Ende 2011 schließen. Das Bundesversicherungsamt hatte die City-BKK mit Sitz in Stuttgart und die BKK-Heilberufe in Düsseldorf geschlossen. Daraufhin erhielten die insgesamt 670 Beschäftigten ihre Kündigung zum jeweiligen Schließungszeitpunkt. In den ersten vier von mehreren hundert Verfahren gab das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun den Klägern Recht (Urt. v. 21.11.2013, Az. 2 AZR 474/12, 2 AZR 495/12, 2 AZR 598/12 und 2 AZR 966/12).
Die Arbeitgeber hatten argumentiert, dass das Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn das Bundesversicherungsamt die Schließung einer Kasse anordnet. Das sahen die Richter anders. Falls eine ordentliche Kündigung tarifvertraglich nicht möglich sei, müsse ein alternatives Angebot gefunden werden. Bei einer ordentlichen Kündigung müssten zudem die Fristen eingehalten werden. Außerdem verlange das Sozialgesetzbuch einen betriebsbedingten Grund für die Kündigung.
Damit werde klarstellt, dass es keine Beendigung "der Arbeitsverhältnisse kraft Gesetz in diesen Fällen gibt", sagte Gerichtssprecher Waldemar Reinfelder. Reinfelder wies darauf hin, dass eine Schließung bei Krankenkassen sehr schnell umgesetzt werden könne. Allerdings sei damit die Arbeit für die Angestellten nicht beendet. So müssten die Versicherten weiter betreut und die Kasse an sich abgewickelt werden. Tatsächlich sei die City-BKK erst vor kurzem abgewickelt worden; bei der BBK-Heilberufe dauere der Vorgang noch an.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BAG zu Schließung von City-BKK und BKK-Heilberufen: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10131 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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