BAG: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

von hho/LTO-Redaktion

06.10.2010

Eine Arbeitnehmervereinigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen tariffähig und befugt, Tarifverträge abzuschließen. Welche dies sind, erläutert das BAG in einem Beschluss vom Dienstag.

Die Tariffähigkeit komme in erster Linie in der Zahl der Mitglieder
und der Leistungsfähigkeit der Organisation zum Ausdruck. Die Vereinigung müsse nicht nur über Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler verfügen, sondern auch organisatorisch in der Lage sein, die Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Bei Zweifeln an der Durchsetzungs- und Leistungsfähigkeit könne eine nennenswerte Zahl eigenständig abgeschlossener Tarifverträge die Tariffähigkeit indizieren, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.

Die IG Metall hatte vor dem BAG ein Beschlussverfahren eingeleitet, um die Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH) feststellen zu lassen. Nach deren Gründung vereinbarte sie mit dem "Deutschen Handels- und Industrieangestellten- Verband (DHV)" eine Tarifgemeinschaft.

Diese Tarifgemeinschaft schloss bundesweit Tarifverträge mit Innungsverbänden des Tischler-, Schreiner- und Modellbauerhandwerks. Einem Teil dieser Tarifverträge lagen Vereinbarungen zugrunde, die Innungsverbände zuvor mit der nicht tariffähigen Christlichen Gewerkschaft Deutschlands (CGD) vereinbart hatten.

Der Erste Senat des BAG konnte die Tariffähigkeit der GKH nicht abschließend
beurteilen, da die GKH hat ihre Mitgliederzahl nicht offengelegt und die Leistungsfähigkeit ihrer Organisation seiner Meinung nach nicht ausreichend dargestellt hatte (Az.1 ABR 88/09). Die gemeinsam mit dem DHV abgeschlossenen Tarifverträge indizierten weder Durchsetzungsfähigkeit noch organisatorische Leistungsfähigkeit der GKH. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LG) hat das BAG nun aufgehoben und zur neuen Anhörung zurückverwiesen.

Zitiervorschlag

BAG: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1647 (abgerufen am: 17.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen