Ein Lehrer einer griechischen Volksschule in Nürnberg fordert mehr als 20.000 Euro, die ihm durch das Sparprogramm der griechischen Regierung von 2010 bis 2012 entgangen sind. Das BAG hat eine Entscheidung vertagt und am Mittwoch die Richter in Luxemburg befragt. Verlangt das EU-Recht, dass griechische Spargesetze in Arbeitsverhältnissen hierzulande Anwendung finden?
Finden griechische Gesetze als sogenannte Eingriffsnormen auf ein Arbeitsverhältnis, welches deutschem Recht unterliegt, unmittelbar oder mittelbar Anwendung? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) muss diese Frage klären. Dabei helfen soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Am Mittwoch haben die Richter den Kollegen in Luxemburg Fragen vorgelegt (Beschl. v. 25.02.2015, Az. 5 AZR 962/13).
Der Kläger, ein griechischer Lehrer, der an einer Volksschule in Nürnberg beschäftigt ist, welche von der Republik Griechenland getragen wird, fordert für den Zeitraum Oktober 2010 bis Dezember 2012 Zahlungen von über 20.000 Euro. Diesen Betrag hatte der Mittelmeerstaat unter Berufung auf die Spargesetze von der Bruttovergütung des Lehrers, welche sich nach deutschem Tarifrecht bestimmt, abgesetzt.
Die Erfurter Richter müssen nun klären, ob diese Kürzung rechtmäßig war. Gleich drei Fragen haben die Arbeitsrichter nach Luxemburg geschickt. Ausgangsfrage sei, ob das im Jahr 1996 begründete und bis Ende 2012 fortbestehende Arbeitsverhältnis dem Geltungsbereich der ROM I-Verordnung unterliegt. Die Erfurter können nicht ausschließen, dass die Verordnung nur für Arbeitsverhältnisse gilt, die nach dem 16. Dezember 2009 begründet worden sind.
Sofern die ROM I-VO hier zur Geltung kommt, würde nach Ansicht der Richter ihr Art. 9 in den Fokus rücken, welcher den Begriff der "Eingriffsnorm" konkretisiert. Die Ausnahmebestimmung in Abs. 3 sei dann hinsichtlich Bedeutung und Tragweite klärungsbedürftig. Auch der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Art. 4 Abs. 3 des EU-Vertrags bei Anwendungen von Eingriffsnormen anderer Mitgliedsstaaten müsse ausgelegt werden, so der 5. Senat.
una/dpa/LTO-Redaktion
Griechische Schule in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14793 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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