Der Erste Senat des BAG hält eine Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Mitteilung der Tagesordnung für unschädlich, wenn alle Mitglieder rechtzeitig geladen und der Betriebsrat beschlussfähig ist. Damit könnte es zu einem Konflikt mit dem Siebten Senat kommen, der das bisher anders gesehen hat. Womöglich muss nun der Große Senat entscheiden.
Enthält die Ladung zu einer Betriebsratssitzung keine Mitteilung über die Tagesordnung, so sollen nach Ansicht des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Beschlüsse, die in dieser Sitzung gefasst werden, unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem wirksam sein: Es sollen sämtliche Mitglieder rechtzeitig geladen worden sein und mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Sitzung teilgenommen haben (Beschl. v. 09.07.2013, Az. 1 ABR 2/13).
Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats des BAG ab, der bisher gefordert hatte, dass im Falle einer fehlerhaften Ladung alle Betriebsratmitglieder an der Sitzung teilnehmen müssen. Der Erste Senat hat daher gemäß § 45 Absatz 3 des Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) den Siebten Senat angefragt, ob er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhalten will. Sofern er bei seiner Auffassung bleibt, muss der Große Senat entscheiden.
Dem Beschluss lag ein Fall zugrunde, indem ein neu gewählter Betriebsrat eine alte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Torkontrollen für unwirksam hielt und hiergegen klagte. Die Bestimmung beeinträchtige das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer unverhältnismäßig und sei zudem verfahrensfehlerhaft zustande gekommen, monierte der neue Betriebsrat. Die Ladung zu der entsprechenden Sitzung sei ohne Mitteilung einer Tagesordnung ergangen.
Das BAG teilte mit, dass die in Rede stehende Vereinbarung jedenfalls materiell rechtmäßig ist. Ob die Vereinbarung auch rechtmäßig zustande gekommen ist hat nun gegebenenfalls der Große Senat zu entscheiden, sofern sich der Siebte Senat nicht der Ansicht des Ersten anschließen will.
una/LTO-Redaktion
BAG zu Betriebsratsbeschlüssen: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9110 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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