Mit der Ratifikation des Staatsvertrages zur "Einrichtung der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder" in Bad Vilbel ist das Verfahren zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Hamburg abgeschlossen. Die Ratifikationsurkunde wurde inzwischen auf den Weg nach Hessen gebracht.
Die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) sagte hierzu: "Ich freue mich, dass auch der letzte Schritt für die flächendeckende Einführung der elektronischen Fußfessel in Hamburg gemacht wurde." Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2011 den Weg für die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder in Bad Vilbel in Hessen freigemacht.
Der Abschluss eines Staatsvertrages war erforderlich, da an die gemeinsame Überwachungsstelle der Länder auch Hoheitsrechte übertragen werden. Hamburg ist eines der ersten Länder, die dem von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ausgehandelten Staatsvertrag beigetreten sind.
Die GPS-gestützte Technik der elektronischen Aufenthaltsüberwachung erlaubt eine fortwährende Erfassung des Aufenthaltsorts des Betroffenen. Ein am Körper getragenes Gerät sendet rund um die Uhr den Standort an eine technische Überwachungsstelle in Hessen. Von dort werden Störungsmeldungen – etwa wenn der Betroffene das Gerät entfernt – automatisch an die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder in Bad Vilbel weitergeleitet. Diese bewertet die eingehenden Meldungen als "kleine Führungsaufsichtsstelle" und alarmiert gegebenenfalls sofort die Hamburger Polizei.
"Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Ersatz für eine geschlossene Unterbringung. Nicht zuletzt wegen ihrer abschreckenden Wirkung kann sie aber einen Beitrag für mehr Sicherheit leisten. Deshalb ist es richtig, sie in geeigneten Fällen einzusetzen", sagte die Justizsenatorin.
tko/LTO-Redaktion
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Aufenthaltsüberwachung in Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5277 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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