Stillgelegte Atommeiler: Auch EnBW will nun Schadensersatz

22.12.2014

Vor drei Jahren wurden die Atomkonzerne in Deutschland nach der Katastrophe in Fukushima gezwungen, alte Reaktoren abzuschalten. Schon damals murrten die Unternehmen - jetzt fordern sie Schadensersatz in Millionenhöhe. Nach RWE und Eon nun auch EnBW.

Wie RWE und Eon will auch der Energiekonzern EnBW wegen der Abschaltung zweier Atom-Reaktoren Schadensersatz einklagen. Am Dienstag solle beim Landgericht (LG) Bonn eine entsprechende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht werden, kündigte das Unternehmen am Montag in Karlsruhe an. Durch die 2011 angeordnete Abschaltung der Blöcke in den Kernkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim sei EnBW ein Schaden in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags entstanden.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre damalige schwarz-gelbe Koalition hatten nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 ein Atom-Moratorium beschlossen. Die acht betroffenen Anlagen sollten zunächst nur drei Monate abgeschaltet werden und wurden anschließend auf Basis der Atom-Novelle für immer stillgelegt.

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) zeigte sich überrascht über die späte EnBW-Entscheidung - "über drei Jahre nach dem Atom-Moratorium". Aus seiner Sicht sei die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim eine harte, aber richtige Reaktion gewesen. Er gehe außerdem davon aus, dass die vorübergehende Stilllegung nach dem baden-württembergischen Atomgesetz rechtmäßig gewesen sei. Die EnBW habe damals - anders als RWE - auch keine Rechtsmittel gegen die Anordnung eingelegt.

RWE war wegen der Stilllegung des Kraftwerks Biblis vor Gericht gezogen. Nach dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Entscheidung des Landes für rechtswidrig befunden. Nun klagt das Unternehmen am LG Essen und fordert 235 Millionen Euro Schadensersatz. Auch Eon fordert von der Bundesregierung inzwischen Geld zurück.

Vor diesem Hintergrund habe sich nun auch EnBW entschlossen, mögliche Ansprüche geltend zu machen, hieß es in der Mitteilung. Denn die würden sonst zum 31. Dezember 2014 verjähren.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Stillgelegte Atommeiler: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14194 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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