Atomkraft: RWE Power wehrt sich gegen Moratorium

01.04.2011

Der Energiekonzern hat am Freitag Klage beim Verwaltungsgerichtshof Hessen gegen die vorübergehende Stillegung des Meilers Biblis A eingereicht.

Für die Betriebseinstellung fehle es an einer rechtlichen Grundlage, so RWE Power.

Mit Verfügung vom 18. März hatte das Land Hessen die einstweilige Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten angeordnet.

Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision.

Nach Rechtsauffassung der Klägerin liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach § 19 des Atomgesetzes nicht vor. Die deutschen Kernkraftwerke erfüllten die geltenden Sicherheitsanforderungen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Atomkraft: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2926 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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