Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis räumt Klagen gegen die Gesetze zum Atom-Ausstieg gute Chancen ein. Er sieht in der Rücknahme der Laufzeitenverlängerung einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der Konzerne. Das berichtet die "Bild"-Zeitung am Dienstag.
"Hier wird sehr hemdsärmelig mit den Eigentumsrechten der Kraftwerksbetreiber umgegangen", erklärte Battis gegenüber dem Blatt. Damit widerspricht er Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Dieser hatte am Montag erklärt, aus der erst kürzlich von Schwarz-Gelb beschlossenen Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke könnten die Energieversorger keine weiteren Rechte ableiten.
Man könne nicht längere Laufzeiten beschließen, diese dann zurücknehmen und die Brennelementesteuer beibehalten, so Battis. Das Aktienrecht zwinge die Betreiber geradezu zur Klage.
Der Energie-Konzern EON hatte einen entsprechenden Schritt bereits angekündigt. Der Versorger RWE klagt bereits gegen das bisherige Moratorium für die ältesten sieben Meiler.
Nach Ansicht von Battis war schon das Atom-Moratorium ohne Rechtsgrundlage. Es sei weitgehend einhellige Meinung unter Juristen, dass der von der Bundesregierung dazu herangezogene § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Begründung nicht taugt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Atomausstieg: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3455 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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