Ein amerikanischer Soldat hatte sein Ersuchen um Asyl damit begründet, dass er bei einem erneuten Einsatz im Irak in Kriegsverbrechen oder andere Straftaten verwickelt werden könnte. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge reichte dies nicht aus.
Als Hubschraubermechaniker laufe er nicht Gefahr, selbst in Kampfhandlungen und dabei mögliche Straftaten verwickelt zu werden, so die Behörde.
Der Deserteur hatte sich nach Angaben des Bundesamts 2008 einer zweiten Entsendung in den Irak widersetzt und später in Deutschland Asyl beantragt. Er berief sich dabei auf die so genannte Qualifizierungsrichtlinie der Europäischen Union. Diese sieht einen Schutz vor Verfolgung für einen Deserteur vor, wenn der Militärdienst völkerrechtswidrige Verbrechen oder Handlungen umfasst.
Laut der Behörde hatten die irakischen Streitkräfte bereits vor dem Einsatz des Antragsstellers kapituliert. Es sei damit nicht mehr auf die Frage angekommen, ob der Einmarsch der Koalitionsstreitkräfte gegen das Völkerrecht verstoßen hat oder nicht.
Nach Angaben der Organisation Pro Asyl hat der Amerikaner noch die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht zu
klagen. "Bei diesem Antrag geht es um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung", sagte Bernd Mesovic, der sich seit 30 Jahren für
Flüchtlinge einsetzt. "Solch ein Streit könnte bis hinauf auf die europäische Ebene geführt werden." Klagen gegen abgelehnte
Asylanträge seien nach seiner Erfahrung in großer Zahl erfolgreich.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Asylantrag: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2968 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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